Rechtsprechung
   AG Fulda, 20.10.2004 - 35 C 121/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,42498
AG Fulda, 20.10.2004 - 35 C 121/03 (https://dejure.org/2004,42498)
AG Fulda, Entscheidung vom 20.10.2004 - 35 C 121/03 (https://dejure.org/2004,42498)
AG Fulda, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 35 C 121/03 (https://dejure.org/2004,42498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,42498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Fulda, 20.10.2004 - 35 C 121/03
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch nicht vom Geschädigten, ::u Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (vgl. BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, NJW 1996, 1958 ff).

    Nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (vgl. BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, NJW 1996, 1958 ff, OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2000, Az.: 1 U 172/99, NJW-RR 2001, 132).

    Der sachlich relevante Markt beschränkt sich für den durchschnittlichen Unfallgeschädigten, insbesondere eine Privatperson, auf die Vermietung von Unfall-Ersatzfahrzeugen (vgl. BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, NJW 1996,1958 ff).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99

    Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens

    Auszug aus AG Fulda, 20.10.2004 - 35 C 121/03
    Nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (vgl. BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 07.05.1996, Az.: VI ZR 138/95, NJW 1996, 1958 ff, OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2000, Az.: 1 U 172/99, NJW-RR 2001, 132).

    Von einem hier maßgeblichen deutlichen Überschreiten des üblichen Rahmens kann nämlich allenfalls dann ausgegangen werden, wenn der vereinbarte Tarif um mindestens 10 % über dem höchsten selbst noch im üblichen Rahmen liegenden Tarif liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2000, Az.: 1 U 172/99, NJW-RR 2001, 132).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht